Mit der Verabschiedung des Investitionssofortprogramms zur Stärkung der Wirtschaft im Juli 2025 möchte die Bundesregierung unter anderem die steuerliche Innovationsförderung für Unternehmen stärken. Die Bemessungsgrundlage steigt ab dem 01.01.2026 auf 12 Mio. Euro. Auch werden Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, die innerhalb eines FuE-Projektes entstanden sind, mit einer pauschalen Förderquote von 20% förderfähig sein. Zudem können höhere Abschreibungsbeträge auf bewegliche Wirtschaftsgüter angesetzt werden.
Mehr Informationen zu den anstehenden Verbesserungen finden Sie im Artikel der Leyton Deutschland.
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Bei Fragen zu Fördermitteln und zur Forschungszulage können Sie sich gerne an Leonie Bechtold im Rahmen des Projekts DInO wenden.